http://www.critic.de/special/ueberraschung-in-berlin-das-grundgesetz-greift-auch-fuer-die-dffb-3891/
"... Aussichtsreich sei die Klage in der
Hinsicht, dass es sich bei der Direktion der DFFB um einen Posten
handeln könnte, der einem öffentlichen Amt vergleichbar ist. Dafür gelten dann besondere Vorschriften und es greift das Grundgesetz §
33 (2): „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und
fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Sehr anschaulich
beschrieb die Richterin, wie sie zur vorläufigen Auffassung komme, dass
die DFFB letztlich wie jede andere Hochschule zu behandeln sei. Die
Parallelität sei groß: Es gäbe Studierende, Semester, Diplome, es werde
Lehre betrieben – all das sei ausgestaltet wie bei anderen Hochschulen,
und solche Schulen seien „regelmäßig öffentlich“.
Die genauen Auswirkungen kann erst das Hauptsacheverfahren
ergeben. Offensichtlich aber ist schon jetzt: Ein geheimes Verfahren mit
aus dem Hut gezauberten Kandidaten nach Ende der Ausschreibungsfrist
kann es dann nicht geben. Zur Erinnerung der bisherige, einigermaßen
absurd klingende Verlauf: Statt nach der Absage von Pölsler das
Verfahren für gescheitert zu erklären und die Stelle neu auszuschreiben,
hatte Senatskanzleichef Böhning Monate nach Ausschreibungsende (Ende
September 2014) neue potenzielle Kandidaten gesucht. ..."
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