Donnerstag, 4. Februar 2021

Erinnerung: Gerichtsurteil von 2015: dffb keine rein private Ausbildungseinrichtung, Direktoriat öffentliches Amt

Heute erinnern wir an das Urteil des Berliner Landesgerichts von April 2015, in dem Richterin Frau Dr. Katz erklärt, dass die dffb keine rein private Ausbildungseinrichtung ist, das Grundgesetz auch hier gilt und es sich beim Direktorat um eine öffentliche Stelle handelt. 

Das Gerichtsverfahren wurde in Gang gesetzt von Sophie Maintigneux. Die Kamerafrau und Favoritin der dffb hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Ernennung von Ralph Schwingel zum Direktor erwirkt, dessen Bewerbung rückdatiert wurde, um ihn an den anderen Bewerber*innen vorbei ins laufende Verfahren einzuschleusen. Sie tat dies ausdrücklich nicht, um sich einzuklagen, sondern um ein neues, faires Verfahren zu erzwingen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Rechtsbrüche von 2014/2015 und der damit verbundenen Diskriminierung der Bewerber*innen (siehe dazu auch den Brief des Anwalts Raue) sind Senatskanzlei & Kuratorium in der Bringschuld gegenüber der Akademie, das Vertrauen in demokratische Auswahlprozesse wieder herzustellen. 

Hier das kommentierte Urteil vom 10.4.2015











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