http://www.kameramann.de/allgemein/streit-ums-dffb-direktorat-vor-gericht-144520
"... Die Richterin bestätigte eine zuvor von Maintigneux beantragte Einstweilige Verfügung; das Urteil verhindert die Stellenbesetzung vor einem Gerichtsurteil, das in der Hauptsache Maintigneux’ Klage auf einen Dienstvertrag stattgeben könnte. Zur Begründung hieß es u.a., die DFFB sei zwar formal eine GmbH. Jedoch greife Gesellschaftsrecht hier nicht, weil es sich um ein öffentliches Amt handele, dass der Führung jeder anderen Hochschule vergleichbar ist. Daher greife Artikel 33 des Grundgesetzes („Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“) ..."
Wir sind Alumni der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin, die an vergangenen politischen Aktionen rund um Direktorenwahlen beteiligt waren. Anlässlich der Neuausschreibung der Doppelspitze im Januar 2021 möchten wir diesen Blog relaunchen – als Archiv vergangener Auseinandersetzungen und zugleich als Ort, an dem die Ereignisse rund um die Neubesetzung des Direktorats 2021 kommentiert werden: um Öffentlichkeit herzustellen, die im Rahmen des "Change Prozesses" an der dffb nicht gegeben ist.
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