Sonntag, 12. April 2015

"Überraschung in Berlin: Das Grundgesetz greift auch für die DFFB" - critic.de (11.4.15)

http://www.critic.de/special/ueberraschung-in-berlin-das-grundgesetz-greift-auch-fuer-die-dffb-3891/

"... Aussichtsreich sei die Klage in der Hinsicht, dass es sich bei der Direktion der DFFB um einen Posten handeln könnte, der einem öffentlichen Amt vergleichbar ist. Dafür gelten dann besondere Vorschriften und es greift das Grundgesetz § 33 (2): „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Sehr anschaulich beschrieb die Richterin, wie sie zur vorläufigen Auffassung komme, dass die DFFB letztlich wie jede andere Hochschule zu behandeln sei. Die Parallelität sei groß: Es gäbe Studierende, Semester, Diplome, es werde Lehre betrieben – all das sei ausgestaltet wie bei anderen Hochschulen, und solche Schulen seien „regelmäßig öffentlich“.
Die genauen Auswirkungen kann erst das Hauptsacheverfahren ergeben. Offensichtlich aber ist schon jetzt: Ein geheimes Verfahren mit aus dem Hut gezauberten Kandidaten nach Ende der Ausschreibungsfrist kann es dann nicht geben. Zur Erinnerung der bisherige, einigermaßen absurd klingende Verlauf: Statt nach der Absage von Pölsler das Verfahren für gescheitert zu erklären und die Stelle neu auszuschreiben, hatte Senatskanzleichef Böhning Monate nach Ausschreibungsende (Ende September 2014) neue potenzielle Kandidaten gesucht. ..."

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